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Einsatzabteilung
Gemeindebrandinspektor, Wehrführung und Feuerwehrausschuss – gewählt von den Einsatzkräften.
Wehrführung
Der Wehrführer ist der Leiter einer Ortsfeuerwehr. Mit seinem Stellvertreter sorgt er für die Fortbildung der aktiven Mitglieder und fördert die Jugendfeuerwehr. Er erarbeitet mit den ernannten Gruppenführern die Übungsdienste und führt diese abwechselnd durch. Somit ist er für die Einsatzfähigkeit seiner Wehr zuständig.
Der Wehrführer wird von den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr Breuna für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Für die Dauer seiner Amtszeit wird er zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt.

Wehrführer

Stellv. Wehrführer
Foto: Jens Distelberg
Gemeindefeuerwehr
Der Gemeindebrandinspektor (GBI) ist für die Einsatzbereitschaft der Gemeindefeuerwehr verantwortlich und berät den Gemeindevorstand in allen Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe. Er wirkt bei der Erstellung von Alarm- und Ausrückeplänen mit und repräsentiert die Feuerwehr nach innen und außen. Ihm unterstehen die Wehrführer der einzelnen Ortsteilfeuerwehren.
Gewählt wird er von den Einsatzkräften aller Ortsteilfeuerwehren für 5 Jahre und für diese Zeit zum Ehrenbeamten ernannt. Bis 1999 hieß das Amt in Hessen „Ortsbrandmeister“; das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) führte die Bezeichnung „Gemeindebrandinspektor“ ein.

Gemeindebrandinspektor
Stellv. Gemeindebrandinspektor
Planung
Dem Feuerwehrausschuss gehören an: der Wehrführer und sein Stellvertreter, vier ernannte Gruppenführer, der Jugendfeuerwehrwart, die Gerätewarte, die Atemschutzgerätewarte, der Funkgerätewart und die zuständige Person für die Öffentlichkeitsarbeit.
Der Ausschuss trifft sich in unregelmäßigen Abständen, um die Aktivitäten der Einsatzabteilung zu planen. Notwendige Beschaffungen und der Bedarf der Feuerwehr werden hier abgestimmt. Für spezielle Absprachen – etwa zum Atemschutz oder zum Dienstplan – kann er auch nur aus den direkt betroffenen Mitgliedern bestehen.


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